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   OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21   

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OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21 (https://dejure.org/2022,40347)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.12.2022 - 6 A 541/21 (https://dejure.org/2022,40347)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - 6 A 541/21 (https://dejure.org/2022,40347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsArchG a. F. § 8 Abs. 2 Nr. 1, SächsArchG a. F. § 7 Abs. 1 Nr. 5, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Löschung aus der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

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    Architekt insolvent: Löschung aus der Architektenliste!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 987/04

    Architektenliste, eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, Restschuldbefreiung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21
    Aus den Regelungen des Sächsischen Architektengesetzes, ergibt sich für die Löschung aus der Architektenliste nichts Anderes (vgl. SächsOVG, Urt. v. 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 -, juris Rn. 25).

    Im Streitfall hat das Verwaltungsgericht im Anschluss an das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 -, juris Rn. 29) ebenfalls dahinstehen lassen, ob die Löschung einer Eintragung in der Architektenliste ausnahmsweise dann als unverhältnismäßig anzusehen ist, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung sämtliche Voraussetzungen einer erneuten Eintragung offensichtlich vorliegen.

  • BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05

    Streichung aus der Architektenliste

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21
    Dementsprechend kommt es im Falle des Widerrufs einer Berufs- oder Betriebserlaubnis regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (BVerwG, Beschl. v. 30. September 2005 - 6 B 51.05 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Ob eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme abweichend von der Regel dann nicht erfolgen darf, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen: BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 -, juris Rn. 7; v. 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00 -, juris Rn. 7; BFH, Urt, v. 22. August 1995 - VII R 63/94 -, juris Rn. 15; v. 13. November 2001 - VII R 14/01 -, juris Rn. 14), hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 30. September 2005 - 6 B 51.05 -, juris Rn. 5) offen gelassen; jedenfalls könne - anders als im Falle eines Notars,dessen erneute Bestellung u. a. von einem Bedürfnis abhängt (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 31. August 2005 - 1 BvR 912/04 - juris) - dem Grundrecht der Berufsfreiheit im Falle eines Architekten durch erneute Eintragung Rechnung getragen werden, wenn Tatsachen im Sinne des § 8 Abs. 2 SächsArchG a. F. / § 8 Abs. 1 SächsArchG n. F. nicht mehr vorliegen.

  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21
    Ob eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme abweichend von der Regel dann nicht erfolgen darf, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen: BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 -, juris Rn. 7; v. 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00 -, juris Rn. 7; BFH, Urt, v. 22. August 1995 - VII R 63/94 -, juris Rn. 15; v. 13. November 2001 - VII R 14/01 -, juris Rn. 14), hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 30. September 2005 - 6 B 51.05 -, juris Rn. 5) offen gelassen; jedenfalls könne - anders als im Falle eines Notars,dessen erneute Bestellung u. a. von einem Bedürfnis abhängt (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 31. August 2005 - 1 BvR 912/04 - juris) - dem Grundrecht der Berufsfreiheit im Falle eines Architekten durch erneute Eintragung Rechnung getragen werden, wenn Tatsachen im Sinne des § 8 Abs. 2 SächsArchG a. F. / § 8 Abs. 1 SächsArchG n. F. nicht mehr vorliegen.
  • VG Leipzig, 03.06.2021 - 5 K 90/19

    Löschung der Eintragung in die Architektenliste wegen Vermögensverfall

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 3. Juni 2021 - 5 K 90/19 - wird abgelehnt.
  • OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2019 - 6 A 740/19 -, juris Rn. 3, st. Rspr.).
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21
    Ob eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme abweichend von der Regel dann nicht erfolgen darf, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen: BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 -, juris Rn. 7; v. 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00 -, juris Rn. 7; BFH, Urt, v. 22. August 1995 - VII R 63/94 -, juris Rn. 15; v. 13. November 2001 - VII R 14/01 -, juris Rn. 14), hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 30. September 2005 - 6 B 51.05 -, juris Rn. 5) offen gelassen; jedenfalls könne - anders als im Falle eines Notars,dessen erneute Bestellung u. a. von einem Bedürfnis abhängt (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 31. August 2005 - 1 BvR 912/04 - juris) - dem Grundrecht der Berufsfreiheit im Falle eines Architekten durch erneute Eintragung Rechnung getragen werden, wenn Tatsachen im Sinne des § 8 Abs. 2 SächsArchG a. F. / § 8 Abs. 1 SächsArchG n. F. nicht mehr vorliegen.
  • BFH, 13.11.2001 - VII R 14/01

    Bundesfinanzhof

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21
    Ob eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme abweichend von der Regel dann nicht erfolgen darf, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen: BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 -, juris Rn. 7; v. 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00 -, juris Rn. 7; BFH, Urt, v. 22. August 1995 - VII R 63/94 -, juris Rn. 15; v. 13. November 2001 - VII R 14/01 -, juris Rn. 14), hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 30. September 2005 - 6 B 51.05 -, juris Rn. 5) offen gelassen; jedenfalls könne - anders als im Falle eines Notars,dessen erneute Bestellung u. a. von einem Bedürfnis abhängt (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 31. August 2005 - 1 BvR 912/04 - juris) - dem Grundrecht der Berufsfreiheit im Falle eines Architekten durch erneute Eintragung Rechnung getragen werden, wenn Tatsachen im Sinne des § 8 Abs. 2 SächsArchG a. F. / § 8 Abs. 1 SächsArchG n. F. nicht mehr vorliegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 4 B 333/15

    Anordnung des Sofortvollzugs der Löschung eines Architekten aus der

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21
    Auch die Freigabe der freiberuflichen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter führt noch keine geordneten Vermögensverhältnisse oder die konkrete Aussicht hierauf herbei (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 16. September 2015 - 4 B 333/15 -, juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Sachsen, 06.09.2022 - 6 A 258/21

    Zulassung der Berufung; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt im

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Frage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit (SächsOVG, Beschl. v. 6. September - 6 A 258/21 -, juris Rn. 18 m. w. N.).9 Diesen Anforderungen entspricht die Zulassungsbegründung nicht.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21
    Ob eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme abweichend von der Regel dann nicht erfolgen darf, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen: BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 -, juris Rn. 7; v. 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00 -, juris Rn. 7; BFH, Urt, v. 22. August 1995 - VII R 63/94 -, juris Rn. 15; v. 13. November 2001 - VII R 14/01 -, juris Rn. 14), hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 30. September 2005 - 6 B 51.05 -, juris Rn. 5) offen gelassen; jedenfalls könne - anders als im Falle eines Notars,dessen erneute Bestellung u. a. von einem Bedürfnis abhängt (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 31. August 2005 - 1 BvR 912/04 - juris) - dem Grundrecht der Berufsfreiheit im Falle eines Architekten durch erneute Eintragung Rechnung getragen werden, wenn Tatsachen im Sinne des § 8 Abs. 2 SächsArchG a. F. / § 8 Abs. 1 SächsArchG n. F. nicht mehr vorliegen.
  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (GG Art 12 Abs 1) durch

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

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